Fangjagdlehrgang des Landesjagdverbandes NRW: Bericht eines Teilnehmers

Man benötigt in Nordrhein-Westfalen keinen zusätzlichen Lehrgang, um als Jäger die Fangjagd auszuüben. Dennoch lohnen sich die zwei interessanten und kurzweiligen Tage des Fallenjagdlehrgangs. Nicht nur, um geänderte gesetzliche Bestimmungen kennen zu lernen und eine Gefährdung für sich und andere auszuschließen, sondern auch, um Fangtipps zu bekommen und sich mit anderen Jägern außerhalb des eigenen jagdlichen Mikrokosmos auszutauschen wie der Erfahrungsbericht eines Teilnehmers zeigt.


Der Fangjagdlehrgang des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) findet mehrmals jährlich statt. Die meisten dieser Kurse werden in Brüggen am Jägerlehrhof des LJV NRW durchgeführt. Der Kurs besteht aus zwei Tagen (Donnerstag und Freitag) sowie einer Prüfung am darauf folgenden Tag (Samstag).
          
Am ersten Tag lag der Schwerpunkt auf dem Jagdrecht natürlich speziell auf den für die Fallenjagd relevanten Bestimmungen von Bundes- und Landesjagdgesetz und Verordnungen zur Fangjagd, aber auch auf damit im Zusammenhang stehenden Paragraphen von Bürgerlichem und Strafgesetzbuch. Diese Unterrichtseinheit von zwei bis sechs Uhr war nicht so „trocken“ wie es sich anhört, sondern recht lebhaft und stellenweise auch unterhaltsam. Nicht nur, dass das Jagdrecht für die Fallenjagd in der Prüfung zu einem Drittel zählt – Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen können teilweise fatale Folgen haben, die bis hin zum Entzug des Jagdscheins und der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. So empfiehlt es sich auch durchaus, bereits vor Kursbeginn noch einmal die Jagdzeiten des mit Fallen zu fangenden Wildes und die Art und die vorgeschriebenen Maße der in NRW zulässigen Lebend- und Totfangfallen auswendig zu lernen. Bezüglich der vorgeschriebenen Fallenmaße und anderer gesetzlicher Bestimmungen erhielt jeder Teilnehmer vorab mit dem Programm ein kleines Heftchen zugesandt, das die wesentlichen Informationen enthielt.
                       
                         
Grundsätzlich sind nur noch Fallen zulässig, die unversehrt lebend fangen (so dass dann dem Jäger die Feststellung bleibt, ob das Wild jagdbar ist und Jagdzeit hat) oder, die selektiv tot fangen, wo bei der Tot sofort schmerzlos herbeigeführt werden muss, wie es mit Eiabzugeisen bei Mardern und Schwanenhälsen bei Füchsen möglich ist. Beide Abzugeisen stehen in Fangbunker, bei denen man mit der Größe des Eingangs, der Ortswahl und der Beköderung den Fang steuern kann. So wird sich in einem Fangbunker mit einem Durchlass von 8 cm Durchmesser mit einem Ei außerhalb des Waldes zwangsläufig nur ein Steinmarder fangen lassen, nicht aber z.B. Füchse oder Marderhunde, die nicht in die Falle hineinkönnen. Die Maße der Lebendfangfallen sind ebenfalls festgelegt, so dürfen z.B. Füchse in NRW in Kastenfallen nur gefangen werden, wenn der Fangraum 1,80 m lang ist, 30 cm breit und 40 cm hoch. Bei Mardern muss der Fangraum mindestens 1,50 m lang, 20 cm breit und 25 cm hoch sein. Große Wiesel (Hermeline) dürfen nur in Wippbrettfallen gefangen werden, die über einen Durchschlupf von 2,4 cm oder ein Gewicht, das die Wippe bei leichteren Tieren wieder zurückschwingen lässt gefangen werden, weil das kleine Wiesel (Mauswiesel) ganzjährig geschont ist und dadurch die Falle unversehrt verlassen kann.
                                 
Am nächsten Tag folgte ganztags die Einweisung in die verschiedenen Fallen im Einzelnen, ihr Aufgabenspektrum und ihre rechtlichen Anforderungen. Zu den genannten Fallen kommen Betonrohr und Rohrfallen, die in Kunstbauten eingearbeitet werden können. Anschließend war ausreichend Gelegenheit, die verschiedenen Fallen genau kennen zu lernen und „fängig zu stellen“, denn in der Prüfung wurde eine sichere Handhabung ebenfalls verlangt. Vor allem aber ist ein unfallfreier Einsatz insbesondere der Totfangfallen dann leicht möglich, wenn man in der Handhabung sicher ist. So hatte der Verfasser einen gewissen Respekt vor den beiden eisernen Bügeln mit 72 cm Spannweite und über 300 Newton Klemmkraft, über die das größte noch zugelassene Abzugeisen verfügt. Diese Falle zu spannen, aufzunehmen und in einem Fangbunker zu verblenden, sie schließlich zu entsichern, dann wieder zu sichern, aufzunehmen und zu entspannen, ist bedeutend einfacher unter den Augen eines erfahrenen Ausbilders, als im Selbstversuch. Jetzt hat der Verfasser immer noch Respekt vor dieser Falle, aber keinerlei Bedenken, sie Tag und Nacht an jedwedem Ort – also auch bei schlechter Sicht und nachgebendem Untergrund – zum Einsatz zu bringen.
Nach dem Mittagessen ging es ins Gelände und es wurden im Gelände geeignete Fangplätze, Verblendungen, Nutzung von Pässen und künstlichen Hilfsmittel wie z.B. reusenartige Trichtern, die das Wild zur Falle führen, diskutiert. Anschließend auf dem wurde auf dem Jägerlehrhof erneut die Handhabung der Fallen vertieft und jeder hatte intensiv Gelegenheit, sich mit den verschiedenen Fallentypen zu beschäftigen. Nebenbei bemerkt, setzte bereits am späten Vormittag Nieselregen ein und es zeigte sich, dass deutschen Jäger schon wegen ihrer Gewöhnung an die heimische Witterung die einzige Personengruppe sind, die der Verfasser kennt (mit Ausnahme ganz weniger, elitärer Infanterieeinheiten vermutlich), die ohne jede Klage und in der instinktiv richtigen Bekleidung ohne auch nur ansatzweise zu murren stundenlang im Regen und Schlamm herumlaufen und sich dadurch auch nicht gehindert fühlen, so lange wie möglich weiter an den Fallen zu arbeiten. Dieser Tag, von einem anderen Referenten geleitet, verlief wiederum recht kurzweilig, vor allem aber informativ. Vieles, was man vorab in Büchern gelesen hatte, wurde auch revidiert. So liest man z.B. immer wieder, man dürfe die Falle auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen und es wird von dem ein oder anderen Autor der Eindruck erweckt, menschliche Witterung verstänkere die Falle per se. In dem Kurs wurde jedoch die einleuchtende Meinung vertreten, in einem heutigen Durchschnittsrevier gebe es ohnehin menschliche Witterung und Störung durch Freizeitdruck und durch die Methode, die Falle z.B. entlang von Zwangspässen unauffällig aber zwingend zu passieren einzubringen und längere Zeit „auf Durchlauf“ zu stellen und zudem ohne Fangabsicht zu beködern, so dass sich das Wild zunächst durchaus an die menschliche Witterung gewöhnt, stellt das Aufnehmen der Falle auch kein Problem dar. Wenn die Falle schließlich fängig gestellt wird, stellt sie kein neues Phänomen im Revier dar.
                     
                 
Am Samstag folgte die Prüfung durch ein auswärtiges, dreiköpfiges Prüfergremium. Die Prüfung war fair, aber nicht leicht. Der Verfasser kannte die gesetzlichen Bestimmungen, war in der Handhabung gut unterrichtet und kannte alle Maße und Daten auswendig. Als es aber um spezielle, seltene Sonderfälle ging, die immerhin der Zustimmung der Oberen Jagdbehörde bedürfen, war scharfes Nachdenken und ein Rückgriff auf lange vorher gelerntes Wissen notwendig. Der Bedeutung der Fallenjagd war die Prüfung aber durchaus angemessen. Nichtjäger und insbesondere Jagdkritiker wissen entweder nichts über die Qualität jagdlicher Wissensvermittelung oder wollen dies nicht wissen, wenn sie deutschen Jägern Unkenntnis bescheinigen. Und sie wissen nichts über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Jagd, die in manchen Fällen dazu führen, dass der Jagderfolg empfindlich in Frage gestellt wird, wenn sie die Fallenjagd als unethisch bezeichnen.
                                
Der Jägerlehrhof erinnert an eine Mischung aus Jugendherberge und kleiner Kaserne – allerdings mit jagdlicher Ausgestaltung. Tatsächlich handelt es sich um eine ehemalige Grundschule. Etwas ungewohnt war es zunächst, das Zimmer mit zwei anderen Jägern zu teilen – etwas, das selbst im Bush Camp heute eher selten ist. Aber nicht nur, weil es wie vermutlich alle Teilnehmer, umgängliche Männer waren, stellte diese Unterbringung kein Problem dar. Die gesamte Einrichtung ist blitzsauber, das im Haus angebotene Frühstück und Abendessen erstklassig und ganz offensichtlich liebevoll zubereitet. Wer, wie der Verfasser, jagdliches Ambiente mag, kommt auf seine Kosten und kann die vielen Präparate und Trophäen betrachten und in den zahlreichen ausgelegten aktuellen Jagdzeitschriften lesen. Die beiden Abende im gemütlichen Speisesaal verliefen beim Bier und jagdlichen Gesprächen sehr kurzweilig. Schön war es, Mal wieder mit Jägern zu sprechen, die zwar aus dem gleichen Bundesland kommen (und deshalb teilweise unter den gleichen Rahmenbedingungen leiden), mit denen man aber eben nicht schon zig Mal diskutiert hat, wie im eigenen Hegering, und die neue Erfahrungen und Standpunkte vermitteln.
                            
Im Rückblick hat es sich, gelohnt, zwei Urlaubstage zu nehmen, nicht nur wegen des vermittelten Wissens, sondern auch, weil es zwei schöne Tage waren. Ich kann es kaum erwarten, jetzt selbst Fallen zu stellen – die im Schwarzwald geschmiedeten Abzugeisen sind schon bestellt.